Interne Meldestelle zum Schutz von Hinweisgebern

Interne Meldestelle von:


Bühnenhaus Hamburg- Gesellschaft für Kultur- und Theaterdienstleistungen mbH
Bogenstraße 54a
20144 Hamburg

Telefon: +49- (0) 40 421 08- 0
E-Mail: info@buehnenhaus-hamburg.de

Diese Meldestelle nimmt uns betreffende Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU Whistleblower-Richtlinie entgegen.

Bitte beschreiben Sie den zu meldenden Vorfall so genau wie möglich (Was, Wer, Wann, Häufigkeit). Soweit sie über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden wollen, geben Sie dies in Ihrer Meldung mit an. Hierfür benötigen wir mindestens eine E-Mail-Adresse. Gerne informiert und berät Sie die Hinweisgeberstelle auch in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie hierzu direkten Kontakt auf. Bitte geben sie keine öffentlichen Postings zu dieser Angelegenheit ab.

Die Interne Meldestelle ist angesiedelt bei und vertreten durch unseren Datenschutzbeauftragten
Tobias Cordes, TOP Datenschutz GmbH & Co. KG, Wiekesch 1, 26689 Apen.

Herr Cordes nimmt die Meldungen entgegen und bearbeitet diese zunächst eigenständig, bevor weitere Personen oder Stellen eingebunden werden.
Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind das Herzstück des Schutzes hinweisgebender Personen im Rahmen des Gesetzes. Entsprechend werden Ihre Angaben auf jeden Fall vertraulich behandelt und auch den persönlichen Datenschutz wahren wir jederzeit. Ziehen Sie deshalb bitte eine offene Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle in Betracht, so dass Sachverhalte schneller geklärt werden können. Alternativ können Sie uns selbstverständlich auch anonym kontaktieren.

Häufige Fragen

Was kann gemeldet werden?

Meldefähig sind eindeutige Verstöße gegen Strafvorschriften sowie Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. (Beispiele: Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlohn, Gleichstellung; Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Betriebsräten).

Was kann nicht gemeldet werden?

Allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise zu üblichen Betriebstätigkeiten können hier nicht bearbeitet werden.

Wer ist meldeberechtigt?

Meldeberechtigt sind Beschäftigte sowie Geschäftspartner oder Dienstleister, die mit uns in Kontakt gekommen sind.
Sowohl Hinweisgebende (diejenigen, die etwas melden) als auch gegebenenfalls im Rahmen von Meldungen verdächtigte/beschuldigte Personen (bis zur endgültigen Klärung) genießen Vertraulichkeit.

Meldekanäle

Hinweis: Wenn Sie Ihre Identität geheim halten möchten, dann nutzen Sie bitte eine nicht identifizierbare E-Mail-Adresse bei einem Service wie bspw. ProtonMail.

1) E-Mail

buehnenhaus@top-hinweisgebersystem.de

2) Meldung über unser Formular mit oder ohne Bekanntgabe Ihrer Identität

Unser Formular finden Sie im folgenden Tab.

3) Telefon

Festnetz: (0 44 88) 59 39 762

4) Post

Anschrift:
TOP Datenschutz GmbH & Co. KG
z. Hd. Tobias Cordes, Fach: Bühnenhaus Hamburg
Wiekesch 1
26689 Apen

Online-Meldeformular

Wir sorgen für den technischen Schutz der von Ihnen übermittelten Inhalte und Ihrer Identität. Um Ihre Sicherheit weiter zu erhöhen, berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:

Vertraulichen Hinweis einreichen

Datenschutzhinweise

Verantwortliche

Im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind wir für unsere interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verantwortlich (Anschrift s.o.). Herr Cordes ist vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Wenn Sie Fragen oder Anliegen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit an ihn wenden.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die Sie uns im Rahmen einer Meldung eines Verstoßes im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes übermitteln, ausschließlich für den Zweck der Bearbeitung Ihrer Meldung. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund unserer rechtlichen Verpflichtungen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (Artikel 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO, Artikel 9 Abs. 2 lit. j DS-GVO, § 10 HinSchG).

Kategorien personenbezogener Daten

Wir verarbeiten die von Ihnen zur Verfügung gestellten oder sich im Rahmen der Bearbeitung ergebenden personenbezogenen Daten. Die Daten betreffen sowohl die hinweisgebende Person, als auch ggf. die Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind.

Datenweitergabe

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich an diejenigen Personen und Stellen weitergegeben, die für die Untersuchung und Bearbeitung Ihrer Meldung zuständig sind. Aufgrund der gesetzlichen Informationspflichten benachrichtigen wir von der Meldung betroffene Personen über den zu ihrer Person erfassten Sachverhalt. Gegenstand dieser Information ist, soweit bekannt und notwendig, auch die Identität der hinweisgebenden Person. Darüber hinaus werden Ihre Daten grundsätzlich ausschließlich von uns verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmen betreffen die Fälle, in denen der Gesetzgeber die Weitergabe der Daten verlangt oder vorsieht. Hierzu können die Meldungen z.B. an die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte, sonstige Verwaltungsbehörden, an die Finanzbehörden im Rahmen einer Steuerprüfung, für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zuständige staatliche Stellen weitergeleitet werden. Um Straftaten verfolgen zu können, kann es vorkommen, dass wir personenbezogene Daten der von dem Hinweis betroffenen Personen sowie im Falle von namentlichen Meldungen auch Angaben der hinweisgebenden Person an Ermittlungsbehörden weitergeben. Die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ist in bestimmten Fällen erforderlich, um Ihre oder unsere Interessen zu wahren oder unsere vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Eine solche Weitergabe erfolgt insbesondere, wenn wir externe Dienstleister (z.B. Auftragsverarbeiter, Rechtsanwälte) einsetzen. In diesen Fällen ist der Dienstleister weisungsgebunden und erhält Daten nur in dem Umfang und für den Zeitraum, der für die Erbringung der Leistungen jeweils erforderlich ist. Grundsätzlich unterliegen auch diese Dienstleister der Verschwiegenheit.

Übermittlung von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Personenbezogene Daten werden nicht an Drittländer oder eine internationale Organisation (Artikel 44 ff. DS-GVO) übermittelt.

Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten

Die Dokumentation zu Ihrer Meldung wird nach Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 11 Absatz 5 HinSchG gelöscht. Die Dokumentation kann im Einzelfall länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem  Hinweisgeberschutzgesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

Automatische Entscheidungsfindung

nicht zutreffend.

Rechte der betroffenen Person

Nach der Datenschutz-Grundverordnung wird Ihnen eine Reihe von Rechten gewährt.
Sie haben das Recht auf Auskunft (sofern dieses insbesondere nach § 9 HinSchG nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist), das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, ein Widerspruchsrecht sowie das Recht auf Beschwerde. Möchten Sie Ihr Recht auf Beschwerde wahrnehmen, können Sie Ihre Beschwerde an unseren Datenschutzbeauftragten oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten.

Externe Meldestelle

Wir unterstützen rechtsrelevante Meldungen von Missständen und Regelverstößen ausdrücklich. Der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung interner Meldestellen, da Sachverhalte hier in der Regel besser und schneller aufgeklärt werden können. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Sie sich auch an übergeordnete Meldestellen wenden können, etwa an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.

Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, nutzen Sie gerne unser Formular für Hinweise.